Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “AGB”) gelten für die Nutzung der von PrimaFahrten angebotenen Leistungen.
§1 Geltungsbereich
§1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der PrimaFahrten GmbH erbrachten Leistungen im Bereich der Personenbeförderung. Mit der Buchung einer Leistung erkennen sie diese an. Diese Fassung der AGB sind auf unserer Homepage zu finden und kann jederzeit in Papierform ausgehändigt werden. Es gilt zum Vertragsabschluss die aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese durch die PrimaFahrten GmbH akzeptiert wurden.
§2 Vertragsabschluss
§2.1. Angebote der PrimaFahrten GmbH sind freibleibend, soweit wir uns im Angebot nicht an eine bestimmte Frist binden.
§2.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder der elektronischen Form abgegebenen Bestellung und der anschließenden schriftlichen Bestätigung der PrimaFahrten GmbH zustande. Eine E-Mail wird vom Besteller als Bestätigungsschreiben anerkannt. Die PrimaFahrten GmbH prüft nicht die Richtigkeit einzelner Bestandteile der Bestellung wie Adressen, Abflugs- und Ankunftszeiten. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Angaben. Folgende Angaben sind für die Bestellung erforderlich:
- Vor- Nachname
- Gewünschte Abfahrtszeit oder Ankunftszeit und Datum
- Genau Abholadresse und Zieladresse
- Anmerkungen zum Auffinden der Abhol- oder Zieladresse
- Notwendigkeit von Assistenz und/oder Treppenhilfe
- Anzahl der Begleitpersonen
Wir akzeptieren folgende Buchungskanäle:
- Buchung per Telefon
- Buchung per Webformular
- Buchung per Email
- Buchung per WhatsApp
- Buchung per Brief
§2.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag des Bestellers ab, so liegt dem Besteller ein neues Vertragsangebot vor, welches er binnen 10 Tagen annehmen kann. Maßgebend ist der Eingang der Bestätigung bei der PrimaFahrten GmbH.
§3 Leistung
§3.1. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich die PrimaFahrten GmbH zur Durchführung der vereinbarten Beförderung. Für die Erfüllung der Leistung können Subunternehmer eingesetzt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht.
§3.2. Beim Flughafentransfer gilt grundsätzlich ein Zustieg als vereinbart. Weitere Zustiege bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden zusätzlich berechnet.
§3.3. In den vereinbarten Preisen ist die Beförderung von einem Gepäckstück bis max. 20kg und ein Handgepäck pro Person inklusive. Darüber hinaus gehende Gepäckstücke müssen vorher angemeldet werden. Für die Beförderung wird ein Zuschlag erhoben. Die Beförderung wird nur mit einer Bestätigung garantiert. Unser Fahrpersonal besitzt das Hausrecht und kann die Mitnahme einer Sache im eigenen Ermessen ablehnen.
§3.4. Begleitpersonen müssen bei der Buchung angemeldet werden.
§3.5. Für Kinder halten wir die erforderlichen Sicherheitssysteme bereit. Eine Anmeldung mit Angaben zur Kindergröße und zum Gewicht ist daher erforderlich. Für die Sicherung des Kindersitzes und des Kindes im Sitz sind die gesetzlichen Vertreter oder die an der Fahrt teilnehmenden Begleitpersonen verantwortlich.
§3.6. Tiere sind ohne vorherige Anmeldung und nur in bestimmten Fällen in den Fahrzeugen nicht erlaubt. Die Mitnahme von Begleittieren ist gestattet. Unser Fahrpersonal besitzt das Hausrecht und kann die Mitnahme eines Begleittieres im eigenem Ermessen ablehnen.
§3.7. Der Zeitpunkt der Abholung wird bis 3 Tage vor Leistungsbeginn durch die PrimaFahrten GmbH festgelegt, soweit dies nicht bereits bei Vertragsabschluss erfolgte. Maßgebend sind die vom Besteller angegebenen Ankunftszeiten. Wünscht der Besteller andere als von uns vorgegebene Abfahrtzeiten, bzw. verspätet sich die Abfahrt durch Verschulden des Bestellers, so haften wir nicht für die dadurch entstehenden Verspätungen in der Ankunft. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss entstehen sowie
§3.8. Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, extremen Witterungsverhältnissen, Streiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der PrimaFahrten GmbH.
§4 Preise und Zahlungen
§4.1. Es gelten der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und die vereinbarte Zahlweise. Bei Barzahlung wird bei der Hinfahrt der komplette Preis für die Hin- und Rückfahrt fällig.
§4.2. Mehrkosten, die aufgrund von Änderungswünschen durch den Besteller während der Fahrt auftreten und nicht vereinbart wurden, werden zusätzlich berechnet. Die Umbuchungsgebühr beträgt pro Vorgang pauschal 5,00€.
§4.3. Bei Beträgen unter 100€ wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 10,00€ erhoben. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§5 Rücktritt
§5.1. Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten (über alle Buchungskanäle unter Berücksichtigung der Lauf- und Bearbeitungszeiten). Die PrimaFahrten GmbH erhebt danach folgende pauschale Stornierungsgebühren:
- Bis 31 Tage vor Auftragsbeginn 20%
- Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 35%
- Bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 50%
- Bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 75%
- Ab Auftragstag bei Absage 100%
Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung am Betriebssitz der PrimaFahrten GmbH. Wiederholte Stornierungen oder "No-Show"-Vorfälle können nach freiem Ermessen von der PrimaFahrten GmbH und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer zur Aussetzung oder Blockierung führen.
§5.2. Die PrimaFahrten GmbH kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Der Besteller hat in diesem Fall nur Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen der Buchung.
§5.3. PrimaFahrten kann den Vertrag auch nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt, oder durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, Behinderungen durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen, die nicht durch ihn zu vertreten sind oder durch den Besteller oder seiner mitreisenden Personen verursacht werden. Für die erbrachte Leistung steht der PrimaFahrten GmBh der vereinbarte Preis auch anteilig zu.
§6 Haftung
§6.1. PrimaFahrten haftet auf der Grundlage des §23 Personenbeförderungsgesetzt für Schäden, soweit der Schaden 1000 EUR nicht übersteigt, es sei denn, der Sachschaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen, die die PrimaFahrten GmbH zu vertreten hat.
§6.2. Die vertragliche Haftung von der PrimaFahrten GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§6.3. Der Kunde hat seine Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung innerhalb eines Monats nach Durchführung der Leistung zu stellen.
§7 Beförderungsbestimmungen
§7.1. Nutzende haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Dies kann von PrimaFahrten näher bestimmt werden. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Insbesondere haben Nutzende folgende Regeln zu beachten:
- Es gilt Anschnallpflicht.
- Rauchen von Tabak und E-Zigaretten ist verboten.
- Mitführen von Flüssigkeiten ausschließlich in Behältern die dicht zu verschließen sind.
- Das verteilen von Werbung und anderen Angeboten ohne Erlaubnis ist untersagt.
- Sammeln und Betteln ist untersagt.
- Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug ist verboten.
Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder Nutzende zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Nutzende wenden sich bitte umgehend an den Fahrer, wenn:
- sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen; in Notfällen organisieren die Fahrer medizinische Hilfe.
- sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.
§8 Fundsachen
§8.1. Fundsachen sind an das Fahrpersonal zu übergeben. Der Suchende kann sich zunächst unter den unter Ziffer 2 genannten Kanälen an PrimaFahrten wenden. Gefundene Gegenstände werden bei PrimaFahrten gesammelt und dann gesammelt im Fundbüro abgegeben (Abholung im Zentralen Fundbüro der Stadt Berlin). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 978 BGB ff.).
§9 Datenschutz
§9.1. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte der PrimaFahrten ist die PrimaFahrten GmbH, Freienwalder Str. 37, 13359 Berlin. Die Datenschutzhinweise finden sie hier. PrimaFahrten kommuniziert per E-Mail, SMS, Mitteilungen über WhatsApp auf das Mobilgerät der Nutzenden und ggf. über Telefonanrufe für leistungsbezogene Zwecke. Nutzende können unter anderem in folgenden Fällen eine Nachricht erhalten: Wenn
- eine Fahrt gebucht wurde
- das Fahrzeug sich dem angekündigten Abholort nähert
- das Fahrzeug am vorgesehenen Abholort eingetroffen ist
zur Kommunikation mit dem Kunden anlässlich einer Fahrt oder zur Beantwortung einer Kundenanfrage. Die gegebenenfalls durch den Empfang solcher Nachrichten entstehenden Kosten tragen die Nutzenden; das gleiche gilt für Kosten, die den Nutzenden eventuell durch die Kommunikation mit PrimaFahrten entstehen.
§10 Gerichtsstand
§10.1. Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der PrimaFahrten GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der PrimaFahrten GmbH.
§11 Sonstige Bestimmungen
§11.1. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGBs nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nutzende können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform zwischen PrimaFahrten und den Nutzenden vereinbart wird. PrimaFahrten ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen.
§12 Salvatorische Klausel
§12.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt.
Berlin, 08.06.2023 PrimaFahrten GmbH Freienwalder Str. 37, 13359 Berlin