Wer zahlt Behindertenfahrdienst?
Verordnung, Genehmigung, Fahrttypen
Fahrtkosten für Krankenbeförderung werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Verordnungen können für Transporte zu stationären, vor- und nachstationären Behandlungen sowieso zu Therapien und ambulanten Operationen.
Je nach Behandlung, Auswahl des Beförderungsmittels sowie Gesundheitszustand gelten unterschiedliche Regelungen und Prozesse für die Kostenübernahme und Genehmigung der Krankenkasse. Bei Krankenfahrten ohne fachliche (umgangssprachlich auch Behinderten- oder Rollstuhlfahrten) müssen Fahrscheine, Quittungen, und Bescheinigungen aufbewahrt werden. Behindertenfahrdienste, Rettungsfahrten und Krankentransporte mit Begleitung rechnet das Beförderungsmittel in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Manchmal müssen Versicherte bis zu 10€ zuzahlen.
Wann übernehmen die Krankenkassen Fahrtkosten?
Die Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten für Krankenhaus und Krankenbehandlung im Normalfall unter diesen Bedingungen:
- Medizinisch zwingende Notwendigkeit
- Es muss die Behandlungsstätte gewählt werden im am nächsten ist
- Vorherige Verordnung durch einen Arzt, mit Begründung zur Wahl des Beförderungsmittels
Ausnahmen gelten bei nachträglicher Verordnung von Notfällen, Fahrten ohne Verordnung mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Reha-Behandlungen müssen Versicherte die Übernahme der Fahrkosten mit der Krankenkasse klären.
Wer stellt eine Verordnung für den Kranken-Transport aus?
Die Verordnung kann ausschließlich von Ärzten und Therapeuten ausgestellt werden, wie dem Hausarzt:innen, Orthopäden:innen oder auch Psychotherapeuten:innen. Physiotherapeuten:innen, oder private Ärzte:innen können keine Verordnung ausstellen. Die Verordnung ist ein spezieller Vordruck (umgangssprachlich auch Transportschein), der den Patient:innen ausgestellt wird.
Welche Fahrten übernimmt die Krankenkassen?
Es gibt drei Fahrtypen, je nach Ausstattung und Begleitung im Fahrzeug:
- Rettungsfahrten
- Krankentransporte
- Krankenfahrten/ Behindertenfahrten/ Rollstuhlfahrten
Wer übernimmt die Kosten von Rettungsfahrten?
Rettungsfahrten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn Patient:innen mit einem qualifizierten Beförderungsmittel und mit Betreuung durch medizinisches Fachpersonal transportiert werden müssen. Dazu gehören Rettungswagen (RTW), Notarztwagen (NAW) oder Rettungshubschrauber (RTH). Sie müssen über die örtliche Rettungsleitstelle angefordert werden.
Wer übernimmt die Kosten von Krankentransporten?
Krankentransporte (auch Liegendtransporte genannt), sind für Personen gedacht, die zwar keine Notfälle sind, aber eine besondere Einrichtung des Krankentransportwagens (KTW) oder fachliche Betreuung brauchen. Oder bei schweren und ansteckenden Krankheiten.
Wer übernimmt die Kosten von Behindertenfahrdiensten und Krankenfahrten?
Alle Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung gelten als Krankenfahrten. Sie erfolgen mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen, Taxen und Fahrzeugen mit spezieller Ausstattung für Menschen mit Behinderungen. Wie zum Beispiel im Fall von PrimaFahrten Fahrzeuge mit einer Hebebühne für Rollstuhlnutzer:innen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach ärztlicher Verordnung bei:
- stationären Leistungen (§ 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V)
- vor- und nachstationären Behandlungen, wenn dadurch andere Behandlungen verkürzt oder vermieden werden
- zu ambulanten Operationen, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden werden kann
- zur ambulanten Behandlung bei Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos). Und bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, wenn eine zusätzliche dauerhafte Gehbeeinträchtigung vorliegt, sowie Pflegegrad 4 und 5
Bei allen anderen Fahrten muss die Krankenfahrt vorher von der Krankenkasse genehmigt werden
Sollten Sie Fragen zur Kostenübernahme haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Kosten für Versicherte werden nicht übernommen für Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtungen, Freizeitfahrten oder Gepäcktransporte. Außerdem werden keine Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland getragen. Privat Krankenversicherte müssen überprüfen, ob und welche Fahrtkosten von Ihrer Versicherung getragen werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Fahrdienst mit kompetenter und liebevoller Fahrgastbetreuung suchen - wir freuen uns darauf, Ihnen die Freiheit zu geben die Sie verdienen.
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