Auf einen Blick
Notwendigkeit
Die medizinische Voraussetzung wird individuell geprüft.
Genehmigung
Je nach Fall kann eine vorherige Zusage erforderlich sein.
Zuzahlung
Persönliche Kosten und Befreiungen separat klären.
Wann können Fahrkosten übernommen werden?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Fahrkosten nicht für jeden Arzt- oder Therapieweg. Nach dem Bundesgesundheitsministerium muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein. Für stationäre und ambulante Behandlungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Ausnahmen.
Verordnung und mögliche Genehmigung
Die medizinische Notwendigkeit und das erforderliche Beförderungsmittel werden auf Muster 4 verordnet. Je nach Fahrt kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Der Ratgeber zu Transportschein und Muster 4 erklärt den Ablauf. Verbindlich sind die individuelle Verordnung und die Auskunft des Kostenträgers.
Zuzahlung bei Krankenfahrten
Für gesetzlich versicherte Personen nennt das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Fahrkosten gilt die Zuzahlung laut BMG auch für Kinder und Jugendliche. Persönliche Belastungsgrenzen oder Befreiungen sind direkt mit der Krankenkasse zu klären.
Wenn Sie nicht von gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, beträgt die Zuzahlung bei einer übernommenen Krankenfahrt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt diese gesetzliche Zuzahlung. Die persönliche Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der maßgeblichen jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke in der Regel bei 1 Prozent. Nach Erreichen der Grenze kann bei der Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres beantragt werden. BMG: Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung.
Eine mögliche Kostenübernahme ist eine Einzelfallentscheidung und keine pauschale Leistungszusage von PrimaFahrten.
Pflegegrad und Merkzeichen
Für bestimmte ambulante Fahrten bestehen Sonderregeln bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit zusätzlicher dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und bei Pflegegrad 4 oder 5. Diese Merkmale ersetzen nicht die medizinische Notwendigkeit der konkreten Fahrt. Details fasst der Ratgeber zu Pflegegrad und Merkzeichen zusammen. Unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse regelt der Ratgeber zum Sonderfahrdienst Berlin die Voraussetzungen für den städtischen Fahrdienstgutschein.
Keine Erstattungsgarantie durch PrimaFahrten
PrimaFahrten kann eine Fahrt anbieten, entscheidet aber nicht über den Leistungsanspruch der Krankenkasse. Klären Sie vor der Buchung, ob eine Genehmigung benötigt wird und wie abgerechnet werden soll. Bewahren Sie Verordnung, Genehmigung und Belege entsprechend den Vorgaben des Kostenträgers auf.
Passende Fahrten
Für eine planbare Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung können Sie Krankenfahrten Berlin prüfen. Wiederkehrende Behandlungstermine werden unter Dialysefahrten, Therapiefahrten und Psychotherapiefahrten beschrieben. Für Fahrten zu einer Werkstatt für behinderte Menschen fasst der Ratgeber zu Werkstattfahrten und Kostenträgern die Zuständigkeiten zusammen.
Von PrimaFahrten GmbH
Veröffentlicht: 27.07.2025 · Zuletzt aktualisiert: 05.09.2026
Beispiel: Vor einer Fahrt werden Verordnung, mögliche Genehmigung und der zuständige Kostenträger getrennt von der praktischen Fahrtplanung geklärt.