Krankenfahrt: Kostenübernahme und Zuzahlung

Fahrkostenübernahme bei Behindertentransporten

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Auf einen Blick

Notwendigkeit

Die medizinische Voraussetzung wird individuell geprüft.

Genehmigung

Je nach Fall kann eine vorherige Zusage erforderlich sein.

Zuzahlung

Persönliche Kosten und Befreiungen separat klären.

Wann können Fahrkosten übernommen werden?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Fahrkosten nicht für jeden Arzt- oder Therapieweg. Nach dem Bundesgesundheitsministerium muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein. Für stationäre und ambulante Behandlungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Ausnahmen.

Verordnung und mögliche Genehmigung

Die medizinische Notwendigkeit und das erforderliche Beförderungsmittel werden auf Muster 4 verordnet. Je nach Fahrt kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Der Ratgeber zu Transportschein und Muster 4 erklärt den Ablauf. Verbindlich sind die individuelle Verordnung und die Auskunft des Kostenträgers.

Zuzahlung bei Krankenfahrten

Für gesetzlich versicherte Personen nennt das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Fahrkosten gilt die Zuzahlung laut BMG auch für Kinder und Jugendliche. Persönliche Belastungsgrenzen oder Befreiungen sind direkt mit der Krankenkasse zu klären.

Kostenfragen Fahrtanfrage und Erstattungsprüfung getrennt betrachten

Eine mögliche Kostenübernahme ist eine Einzelfallentscheidung und keine pauschale Leistungszusage von PrimaFahrten.

Pflegegrad und Merkzeichen

Für bestimmte ambulante Fahrten bestehen Sonderregeln bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit zusätzlicher dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und bei Pflegegrad 4 oder 5. Diese Merkmale ersetzen nicht die medizinische Notwendigkeit der konkreten Fahrt. Details fasst der Ratgeber zu Pflegegrad und Merkzeichen zusammen.

Keine Erstattungsgarantie durch PrimaFahrten

PrimaFahrten kann eine Fahrt anbieten, entscheidet aber nicht über den Leistungsanspruch der Krankenkasse. Klären Sie vor der Buchung, ob eine Genehmigung benötigt wird und wie abgerechnet werden soll. Bewahren Sie Verordnung, Genehmigung und Belege entsprechend den Vorgaben des Kostenträgers auf.

Passende Fahrten

Für eine planbare Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung können Sie Krankenfahrten Berlin prüfen. Wiederkehrende Behandlungstermine werden unter Dialysefahrten und Therapiefahrten beschrieben.

Wenn Verordnung und Kostenfragen geklärt sind, übermitteln Sie die Fahrt- und Mobilitätsangaben.

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