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Alles wissenswerte zum Sonderfahrdienst in Berlin

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Der Sonderfahrdienst

Beantragen, Kosten, Besonderheiten

Rollstuhlnutzer steht vor barrierefreiem Transporter und winkt, Zeichnung

Der Sonderfahrdienst - WirMobil

Menschen mit Behinderung können in Berlin einen Sonderfahrdienst nutzen, der ausschließlich für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung oder Transfers zum Flughafen oder Bahnhof zur Verfügung steht. Also keine Fahrten zu Ärzten, Behandlungen oder Therapien von und zur Arbeit, zur Schule oder Tagespflege / Krankentransporte. Dieser besondere Fahrdienst ermöglicht Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, für eine geringe Eigenbeteiligung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Fahrten bis zu fünf Kilometer über die Landesgrenze hinaus sind möglich. Dafür braucht man allerdings eine Berechtigten-Nummer.

Wie beantragt man eine Berechtigten-Nummer?

Für den WirMobil-Fahrdienst benötigen Interessierte eine Berechtigten-Nummer.Die Berechtigten-Nummer erhalten Sie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales kurz LAGeSo, davor muss ein Antrag beim Versorgungsamt Berlin auf das Markenzeichen „T“ (=Teilnahme am Sonderfahrdienst) gestellt werden. Dieser wird genehmigt wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen “aG”), ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von mindestens 80 und Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen nachgewiesen sind.

Nachdem der Antrag bewilligt wurde man sich mit der Berechtigten-Nummer über die Webseite angemeldet hat kann man den Sonderfahrdienst (SFD) über verschiedene Kanäle buchen. Dies ist möglich über die Webseite, per Telefon oder auch einer Mobilen App. Kurz vor der Fahrt wird man per SMS oder per Anruf über die ungefähre Ankunft des Fahrers benachrichtigt. Es ist auch möglich in den ersten beiden Novemberwochen werden Fahrtwünsche für Weihnachten und Silvester über alle bekannten Kanäle angenommen.

Kosten und Eigenbeteiligung des Sonderfahrdienstes

Für jede Fahrt mit dem Sonderfahrdienst zahlt man eine Eigenbeteiligung. Die monatliche Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie von der LAGeSo. Die restlichen Kosten werden vom Land Berlin übernommen. Die Eigenbeteiligung kostet monatlich pro Fahrt.

  1. bis zur 8. Fahrt: 2,05 € je Fahrt
  2. ab der 9. Fahrt: 5,00 € je Fahrt
  3. ab der 17. Fahrt: 10,00 € je Fahrt
* Stand 11.03.2024 Für Empfänger:innen von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II – Bürgergeld und Heimbewohner:innen gelten ermäßigte Preise bzw. entfällt die Eigenbeteiligung.

Kostenübernahme Taxi

Mit einer Berechtigten-Nummer kann man sich auch die Kosten für ein Taxi erstatten lassen, dazu gehören auch Fahrten mit barrierefreien Inklusionstaxis. Allerdings ist es hier der Fall, dass man die Fahrtkosten im Taxi erstmal selber zahlen muss, also in Vorklasse gehen. Die Erstattung erhält man nur, wenn man eine korrekt gestellte Quittung vorlegt. Diese muss nach der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr § 7 (3) ausgestellt werden. Für das Taxikonto ist ein monatlicher Zuschuss von bis zu 125,00 € möglich. Jedoch mit einer Eigenbeteilingspauschale von 40,00€. Auch hier wieder gelten für Empfänger:innen von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II – Bürgergeld und Heimbewohner:innen ermäßigte Preise bzw. entfällt die Eigenbeteiligung. Die Nachweise müssen dem LAGeSo vorgelegt werden.

Behindertenfahrdienst für Arzt, Schule oder Arbeit

Über die Freizeitgestaltung hinaus bietet PrimFahrten umfassende Transportlösungen für Arzttermine, Therapien, Schule und Arbeitswege. PrimFahrten steht für Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit und stellt sicher, dass die Fahrgäste ihr Ziel immer pünktlich erreichen, unterstützt durch maßgeschneiderte Hilfe und barrierefreie Fahrzeuge. Flexible Buchungsoptionen, finanzielle Unterstützungsprogramme und ein starkes Gemeinschaftsgefühl machen PrimFahrten zum bevorzugten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, die eine zuverlässige, mitfühlende und integrative Reiseerfahrung in Berlin suchen.

Weitere Informationen

  1. www.wirmobil.info
  2. https://www.vbb.de/vbb-services/barrierefreiheit/
  3. https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/sonderfahrdienst/index.html
  4. Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) unter der Telefonnummer: 19449.
  5. Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstrasse 106, 10969 Berlin
  6. Herr Steffen Petzerling – LfB 2; Tel: (030) 90 28 – 16 57, Fax:(030) 90 28 – 21 66, E-Mail: steffen.petzerling@senias.berlin.de

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