Sonderfahrdienst Berlin: Voraussetzungen und Antrag

Alles wissenswerte zum Sonderfahrdienst in Berlin

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Der Sonderfahrdienst

Beantragen, Kosten, Besonderheiten

Rollstuhlnutzer steht vor barrierefreiem Transporter und winkt, Zeichnung

Der Berliner Sonderfahrdienst WirMobil

Der Berliner Sonderfahrdienst unterstützt berechtigte Menschen mit Behinderungen bei privaten Fahrten im Rahmen von Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Er ist ein öffentlich organisiertes Angebot des Landes Berlin und wird derzeit unter dem Namen WirMobil betrieben. PrimaFahrten ist nicht der Betreiber dieses Sonderfahrdienstes.

Wie erhält man eine Berechtigten-Nummer?

Für die Nutzung ist eine Berechtigten-Nummer des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) erforderlich. Grundlage ist ein Antrag beim Versorgungsamt auf das Merkzeichen „T“ für die Teilnahme am Sonderfahrdienst. Das LAGeSo nennt dafür unter anderem das Merkzeichen „aG“, einen mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und nachgewiesene Einschränkungen beim Treppensteigen. Maßgeblich ist die individuelle Entscheidung der Behörde.

Nach der Bewilligung registrieren sich Berechtigte bei WirMobil. Buchungswege, Vorlaufzeiten, Betriebsinformationen und besondere Fristen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor jeder Buchung die aktuellen Angaben auf der offiziellen Seite des LAGeSo oder bei WirMobil.

Kosten und Eigenbeteiligung des Sonderfahrdienstes

Für jede Fahrt mit dem Sonderfahrdienst zahlt man eine Eigenbeteiligung. Die monatliche Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie von der LAGeSo. Die restlichen Kosten werden vom Land Berlin übernommen. Die Eigenbeteiligung kostet monatlich pro Fahrt.

  1. bis zur 8. Fahrt: 2,05 € je Fahrt
  2. ab der 9. Fahrt: 5,00 € je Fahrt
  3. ab der 17. Fahrt: 10,00 € je Fahrt
* geprüft am 01.09.2026 Für Empfänger:innen von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld gelten nach den aktuellen Angaben ermäßigte Beiträge. Bei bestimmten Heimbewohner:innen kann die Eigenbeteiligung entfallen. Verbindlich ist die aktuelle Abrechnung des LAGeSo.

Kostenübernahme Taxi

Mit einer gültigen Berechtigten-Nummer können unter bestimmten Voraussetzungen auch Taxiquittungen eingereicht werden. Dazu können Fahrten mit barrierefreien Inklusionstaxis gehören. Die Fahrt wird zunächst selbst bezahlt; Erstattung, Nachweise, Eigenbeteiligung und monatliche Höchstbeträge richten sich nach den aktuellen Vorgaben des LAGeSo. Reichen Sie nur vollständig ausgestellte Originalquittungen ein und prüfen Sie die geltenden Bedingungen vor der Fahrt.

Behindertenfahrdienst für Arzt, Schule oder Arbeit

PrimaFahrten nimmt unabhängig vom öffentlichen Sonderfahrdienst Anfragen für planbare private Wege, Arzt- und Therapietermine sowie Schul- und Arbeitswege entgegen. Ob eine konkrete Fahrt möglich ist, wird anhand von Strecke, Zeitpunkt, Mobilitätsbedarf und Gebäudezugang geprüft. Eine Kostenübernahme oder bestimmte Fahrzeug- und Unterstützungsleistungen werden nicht pauschal zugesagt.

Weitere Informationen

  1. Aktuelle Informationen des LAGeSo zum Sonderfahrdienst
  2. Eigenbeteiligung und Voraussetzungen auf Service Berlin
  3. Barrierefreie Angebote des VBB

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Wenn Sie eine Fahrt außerhalb des öffentlichen Sonderfahrdienstes planen, senden Sie uns Strecke, Zeitpunkt und Mobilitätsbedarf.

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