Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungswagen

Drei Beförderungsarten haben unterschiedliche Aufgaben. Im Notfall gilt immer: 112.

Krankenfahrt anfragen

Auf einen Blick

Krankenfahrt

Planbare Beförderung ohne medizinische Überwachung.

Krankentransport

Medizinisch-fachliche Betreuung kann erforderlich sein.

Notfall

Bei akuter Gefahr ist der Rettungsdienst zuständig.

Der wichtigste Unterschied

Die Begriffe beschreiben nicht dasselbe. Laut KBV dient eine Krankenfahrt der Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung. Ein Krankentransport kann notwendig sein, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens gebraucht wird. Rettungsfahrten sind für Notfälle bestimmt.

Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privatem Fahrzeug, Taxi oder Mietwagen erfolgen; dazu können auch Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung zählen. PrimaFahrten bietet planbare Krankenfahrten in Berlin ohne medizinisch-fachliche Betreuung an.

Krankentransport

Ein Krankentransport findet mit einem Krankentransportfahrzeug statt, wenn der Gesundheitszustand fachliche Betreuung oder eine entsprechende besondere Fahrzeugausstattung erfordert. Eine planbare Krankenfahrt von PrimaFahrten ersetzt diesen Krankentransport nicht. Welche Beförderungsart medizinisch nötig ist, entscheidet die verordnende Stelle.

Rettungswagen und Notruf

Bei akuter Gefahr, schweren plötzlich auftretenden Beschwerden oder einer anderen Notfallsituation ist nicht ein planbarer Fahrdienst, sondern die Rettungsleitstelle zuständig. Wählen Sie 112. Eine Website kann die Dringlichkeit nicht medizinisch beurteilen.

Fahrtart einordnen Erst den Bedarf klären, dann die passende Beförderung anfragen

Die Unterschiede zwischen planbarer Krankenfahrt, Krankentransport und Notfallversorgung sollten vor der Organisation geklärt sein.

So treffen Sie die richtige Vorbereitung

  1. Besprechen Sie medizinische Notwendigkeit und Beförderungsmittel mit der behandelnden Praxis.
  2. Nutzen Sie bei einer Verordnung die Angaben auf Muster 4.
  3. Klären Sie eine erforderliche Genehmigung mit der Krankenkasse.
  4. Übermitteln Sie dem beauftragten Anbieter alle Mobilitäts- und Zugangsangaben.

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die Krankentransport-Richtlinie.

Wenn die organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind, können Sie die passende Fahrt mit allen Mobilitätsangaben anfragen.

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