Auf einen Blick
Wochenplan
Regelmäßige Tage und Uhrzeiten dokumentieren.
Kostenträger
Zuständigkeit und Bewilligung individuell klären.
Änderungen
Abwesenheiten und abweichende Zeiten früh mitteilen.
Werkstattfahrten als wiederkehrender Weg
Fahrten zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) verbinden Wohnort und Einrichtung meist nach einem festen Wochenplan. Für die Organisation werden Arbeitstage, Beginn und Ende, Abholpunkte, Mobilitätsanforderungen und Kontaktwege für Änderungen benötigt.
Wer kann Kostenträger sein?
Die Zuständigkeit hängt vom individuellen Teilhabe- und Leistungsfall ab. Möglich sind unterschiedliche Rehabilitationsträger oder Träger der Eingliederungshilfe; aus der bloßen Teilnahme an einer WfbM folgt keine pauschale Zahlungszusage. Leistungsberechtigte oder ihre Vertretung sollten die Zuständigkeit mit Einrichtung und Leistungsträger klären.
Was vor einer Beauftragung geklärt werden sollte
- Liegt eine Bewilligung vor und welchen Zeitraum umfasst sie?
- Wer darf den Fahrdienst beauftragen?
- Welche Nachweise oder Abrechnungswege gelten?
- Welche Änderungen müssen dem Kostenträger gemeldet werden?
PrimaFahrten bestätigt keine direkte Abrechnung oder Kostenübernahme ohne konkrete Vereinbarung.
Regelmäßige Werkstattfahrten lassen sich nur anhand der konkreten Termine und Mobilitätsangaben prüfen.
Angaben für den Fahrdienst
Neben der Finanzierungsfrage braucht der Fahrdienst vollständige Angaben zu Wohn- und Werkstattadresse, Zeiten, Rollstuhl oder Gehhilfe, Treppen, Aufzug und einer gewünschten Begleitperson. Eine konkrete Fahrt können Sie als Werkstattfahrt in Berlin anfragen.
Änderungen im Wochenplan
Urlaub, Krankheit, abweichende Arbeitstage und neue Abholpunkte sollten frühzeitig sowohl organisatorisch als auch gegenüber dem zuständigen Leistungsträger geklärt werden. Eine mündliche Anfrage ersetzt keine notwendige Bewilligung.