Transportschein beantragen: Muster 4 erklärt

Orientierung zur Verordnung einer Krankenbeförderung – ohne die medizinische Entscheidung der Praxis vorwegzunehmen.

Krankenfahrt anfragen

Auf einen Blick

Praxis entscheidet

Die medizinische Notwendigkeit wird individuell beurteilt.

Muster 4

Die Verordnung enthält Angaben zur geplanten Krankenbeförderung.

Vorab klären

Genehmigung und Kostenfragen rechtzeitig prüfen.

Was ist der „Transportschein“?

Mit „Transportschein“ ist meist die Verordnung einer Krankenbeförderung auf Muster 4 gemeint. Sie dokumentiert die medizinische Entscheidung, ob eine Beförderung notwendig ist und welches Beförderungsmittel erforderlich ist. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird Muster 4 von berechtigten Ärztinnen, Ärzten sowie bestimmten psychotherapeutischen Behandelnden ausgestellt; auch für Psychotherapiefahrten wird die Verordnung auf diesem Formular ausgestellt. Welche Beförderungsart dabei infrage kommt, erläutert die Seite Krankenfahrt, Krankentransport oder Rettungswagen.

So beantragen Sie die Verordnung

  1. Sprechen Sie die behandelnde Praxis vor der Fahrt auf den Beförderungsbedarf an.
  2. Beschreiben Sie Termin, Mobilität und warum der Weg nicht ohne geeignete Beförderung möglich ist.
  3. Die Praxis prüft medizinische Notwendigkeit und erforderliches Beförderungsmittel.
  4. Klären Sie, ob die Krankenkasse vor der Fahrt genehmigen muss.

Patientinnen und Patienten wählen die medizinischen Felder nicht selbst aus und sollten Muster 4 nicht eigenmächtig ausfüllen.

Welche Angaben stehen auf Muster 4?

Das Formular enthält Angaben zu Behandlung, Fahrtanlass, Beförderungsmittel und gegebenenfalls Genehmigung. Die konkreten Eintragungen richten sich nach dem Einzelfall. Die Krankentransport-Richtlinie des G-BA regelt Voraussetzungen und Auswahl; sie ersetzt keine Beratung durch Praxis oder Krankenkasse.

Die Praxis füllt die medizinischen Angaben aus. Dazu gehören die korrekten Versichertendaten, der Grund der Beförderung, Behandlungstag oder Frequenz, Behandlungseinrichtung und das passende Beförderungsmittel. Für PrimaFahrten ist in der Regel Taxi/Mietwagen relevant; Rollstuhl oder Tragestuhl werden ergänzend angegeben, wenn sie für die Fahrt benötigt werden. Patientinnen und Patienten sollten keine Arzt- oder Betriebsstättennummern selbst eintragen und keine medizinische Auswahl vorgeben.

Auf Muster 4 wird außerdem vermerkt, ob eine gesetzliche Zuzahlung anfällt oder eine gültige Befreiung vorliegt. Hin- und Rückfahrt werden medizinisch jeweils gesondert betrachtet. Tatsächlich durchgeführte Fahrten werden für die Abrechnung dokumentiert und von der versicherten oder berechtigten Person bestätigt; bestätigen Sie keine noch nicht durchgeführten Fahrten im Voraus.

Fahrten zu Kur oder Reha werden nicht über Muster 4 als Standardverfahren geregelt. Für eine längere Reha-An- oder Abreise klären Sie die Genehmigung mit dem zuständigen Reha-Träger.

Gemeinsame Planung von Fahrtroute und passendem Fahrzeug
Dokument und Fahrt Muster 4 ersetzt nicht die konkrete Fahrtplanung

Termin, Strecke, Mobilitätshilfen und Gebäudezugang müssen unabhängig vom Formular vollständig angegeben werden.

Was vor der Buchung zu klären ist

  • Ist die Verordnung vollständig und für den Termin passend?
  • Ist eine Genehmigung erforderlich und liegt sie vor?
  • Welche Mobilitätshilfe, welcher Rollstuhl oder welcher Gebäudezugang muss geplant werden?
  • Wer ist Ansprechpartner bei Terminänderungen?

Verordnung ist keine automatische Kostenzusage

Eine Verordnung allein bedeutet nicht in jedem Fall, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Entscheidend sind gesetzliche Voraussetzungen und die Einzelfallentscheidung des Kostenträgers. Mehr dazu steht im Ratgeber zu Kostenübernahme und Zuzahlung. Welche persönlichen Voraussetzungen, etwa Pflegegrad oder Merkzeichen, zusätzlich erfüllt sein müssen, beschreibt der Beitrag Pflegegrad, Merkzeichen und Krankenfahrten.

Beispiel aus der Praxis

Für einen regelmäßig notwendigen Behandlungstermin bespricht die Patientin oder der Patient zunächst mit der behandelnden Praxis, ob eine Krankenbeförderung medizinisch erforderlich ist. Die Praxis entscheidet, ob Muster 4 ausgestellt wird und welches Beförderungsmittel eingetragen wird. Anschließend wird geprüft, ob vor der ersten Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.

Von PrimaFahrten GmbH
Veröffentlicht: 27.07.2025 · Zuletzt aktualisiert: 05.09.2026

Quellen und weiterführende Informationen

KBV: Krankenbeförderung · G-BA: Krankentransport-Richtlinie

Wenn die organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind, können Sie die passende Fahrt mit allen Mobilitätsangaben anfragen.

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