Auf einen Blick
Praxis entscheidet
Die medizinische Notwendigkeit wird individuell beurteilt.
Muster 4
Die Verordnung enthält Angaben zur geplanten Krankenbeförderung.
Vorab klären
Genehmigung und Kostenfragen rechtzeitig prüfen.
Was ist der „Transportschein“?
Mit „Transportschein“ ist meist die Verordnung einer Krankenbeförderung auf Muster 4 gemeint. Sie dokumentiert die medizinische Entscheidung, ob eine Beförderung notwendig ist und welches Beförderungsmittel erforderlich ist. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird Muster 4 von berechtigten Ärztinnen, Ärzten sowie bestimmten psychotherapeutischen Behandelnden ausgestellt.
So beantragen Sie die Verordnung
- Sprechen Sie die behandelnde Praxis vor der Fahrt auf den Beförderungsbedarf an.
- Beschreiben Sie Termin, Mobilität und warum der Weg nicht ohne geeignete Beförderung möglich ist.
- Die Praxis prüft medizinische Notwendigkeit und erforderliches Beförderungsmittel.
- Klären Sie, ob die Krankenkasse vor der Fahrt genehmigen muss.
Patientinnen und Patienten wählen die medizinischen Felder nicht selbst aus und sollten Muster 4 nicht eigenmächtig ausfüllen.
Welche Angaben stehen auf Muster 4?
Das Formular enthält Angaben zu Behandlung, Fahrtanlass, Beförderungsmittel und gegebenenfalls Genehmigung. Die konkreten Eintragungen richten sich nach dem Einzelfall. Die Krankentransport-Richtlinie des G-BA regelt Voraussetzungen und Auswahl; sie ersetzt keine Beratung durch Praxis oder Krankenkasse.
Termin, Strecke, Mobilitätshilfen und Gebäudezugang müssen unabhängig vom Formular vollständig angegeben werden.
Was vor der Buchung zu klären ist
- Ist die Verordnung vollständig und für den Termin passend?
- Ist eine Genehmigung erforderlich und liegt sie vor?
- Welche Mobilitätshilfe, welcher Rollstuhl oder welcher Gebäudezugang muss geplant werden?
- Wer ist Ansprechpartner bei Terminänderungen?
Verordnung ist keine automatische Kostenzusage
Eine Verordnung allein bedeutet nicht in jedem Fall, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Entscheidend sind gesetzliche Voraussetzungen und die Einzelfallentscheidung des Kostenträgers. Mehr dazu steht im Ratgeber zu Kostenübernahme und Zuzahlung.