Auf einen Blick
Verordnung
Die Praxis schreibt Formular 4, am besten vor der Fahrt.
Genehmigung
Je nach Anlass nötig, nicht nötig oder schon als erteilt.
Zuzahlung
10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Das Wichtigste in Kürze
Die Krankenkasse bezahlt Fahrten zum Arzt nicht immer. Ob sie eine Fahrt vorher erlauben (genehmigen) muss, hängt davon ab, wohin Sie fahren und wie gut Sie sich bewegen können. Diese Seite erklärt das in einfachen Worten. Sie beruht auf der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Im Einzelfall entscheiden Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und Ihre Krankenkasse.
Diese Fahrten brauchen keine Erlaubnis der Krankenkasse
Auch hier schreibt die Praxis eine Verordnung auf Formular 4. Die Krankenkasse muss die Fahrt aber nicht vorher erlauben. Das gilt, wenn:
- Sie im Krankenhaus bleiben (stationäre Behandlung). Das gilt für Taxi und Mietwagen und auch für den Krankentransport.
- Sie vor oder nach einem Krankenhaus-Aufenthalt zur Behandlung ins Krankenhaus fahren und dadurch ein Aufenthalt kürzer wird oder wegfällt.
- Eine ambulante Operation einen Krankenhaus-Aufenthalt ersetzt, der sonst nötig wäre. Das kommt nur sehr selten vor. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie die Verordnung zuerst Ihrer Krankenkasse vor.
- Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden (tagesstationär) und eine der Gruppen unten auf Sie zutrifft.
- Sie zu einer ambulanten Behandlung fahren, mit Taxi oder Mietwagen, und eine der Gruppen unten auf Sie zutrifft.
Die Gruppen: Sie haben im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG, Bl oder H. Oder Sie haben Pflegegrad 4 oder 5. Oder Sie haben Pflegegrad 3 und können sich dauerhaft schlecht bewegen. Zeigen Sie den Ausweis oder den Bescheid bei der Verordnung vor. Für einen Krankentransportwagen brauchen auch diese Gruppen eine Genehmigung.
Zu anderen ambulanten Behandlungen zahlt die Krankenkasse nur in wenigen Ausnahmefällen. Diese stehen im nächsten Abschnitt und brauchen eine Genehmigung.
Diese Fahrten brauchen vorher eine Genehmigung
- Fahrten zur Dialyse, zur Strahlenbehandlung bei Krebs oder zur Chemotherapie bei Krebs. Diese Behandlungen sind häufig und dauern lange. Die Techniker Krankenkasse bittet darum, die Verordnung vor Beginn der Behandlung zu schicken. Laut KBV kann die Krankenkasse auf Antrag auch bei ähnlichen Behandlungen genehmigen.
- Fahrten bei einer ähnlich starken Einschränkung der Beweglichkeit, wenn Sie weder Ausweis noch Pflegegrad 3 bis 5 haben und lange behandelt werden.
- Fahrten zu Vorsorge-Untersuchungen (Früherkennung von Krankheiten und Krebs), wenn die Ausnahme für Sie gilt.
- Fahrten im Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung. Das gilt nicht für die Fälle vor und nach einem Krankenhaus-Aufenthalt und für die seltene ambulante Operation oben.
Legen Sie die Verordnung früh bei der Krankenkasse vor. Die Krankenkasse legt fest, wie lange die Genehmigung gilt und welches Fahrzeug erlaubt ist.
Anderes
Fahrten zur Reha oder zur Vorsorge-Kur schreibt die Praxis nicht auf Formular 4. Fragen Sie dafür Ihre Krankenkasse. Fahrten mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto kann die Krankenkasse auf Antrag bezahlen. Dafür brauchen Sie keine Verordnung.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Fragen Sie in der Praxis. Eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen wird nur verordnet, wenn Sie aus medizinischen Gründen weder Bus und Bahn noch ein eigenes Auto nutzen können.
- Lassen Sie die Verordnung ausstellen. Sie steht auf Formular 4, dem „Transportschein“. Sie soll vor der Fahrt ausgestellt werden. Mehr dazu: Transportschein und Muster 4.
- Geben Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ab, wenn eine Genehmigung nötig ist. Machen Sie das früh. Bei der Techniker Krankenkasse geht das mit dem Original per Post oder über „Meine TK“.
- Warten Sie auf die Antwort. Die Krankenkasse legt fest, wie lange die Genehmigung gilt und ob Hin- und Rückfahrt dazugehören.
- Fragen Sie die Fahrt bei uns an. Sagen Sie uns, ob Verordnung oder Genehmigung vorliegen. Ob wir eine Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, hängt vom Einzelfall und den Unterlagen ab.
Was Sie selbst zahlen
Sie zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten dazu, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Sie zahlen nie mehr als die Fahrt kostet. Haben Sie in einem Jahr schon sehr viel zugezahlt (Belastungsgrenze), kann Ihre Krankenkasse Sie für den Rest des Jahres befreien. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung. Mehr dazu im Ratgeber Kostenübernahme und Zuzahlung.
Was Krankenkassen selbst schreiben
Die Barmer schreibt für Fahrdienste: Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen grundsätzlich vor der Fahrt genehmigt werden. Für Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit gelten sie per Gesetz als genehmigt. Die Techniker Krankenkasse erklärt ihr Vorgehen auf den Seiten zur Genehmigung von Fahrkosten. Fragen Sie im Zweifel Ihre eigene Krankenkasse, bevor die Fahrten beginnen.
Keine Erstattungsgarantie
PrimaFahrten garantiert keine Erstattung. Ob eine Fahrt verordnet wird und ob die Krankenkasse zahlt, entscheiden Praxis und Krankenkasse im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Beratung. Die Angaben beruhen auf der Richtlinie in der Fassung seit dem 6. August 2025 und wurden am 21.10.2026 geprüft. Wo es im Text steht: Richtlinie §§ 6 bis 10.
Mehr dazu: Pflegegrad und Merkzeichen und Beförderungsarten unterscheiden.
Von Tobias A. Kreuzig, Mitgründer von PrimaFahrten GmbH
Veröffentlicht: 21.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026
Quellen und weiterführende Informationen
G-BA: Krankentransport-Richtlinie (Fassung seit 06.08.2025) · KBV: PraxisInfo Krankenbeförderung · Techniker Krankenkasse: Genehmigung der Fahrkosten · Techniker Krankenkasse: Dialyse und Chemotherapie · Barmer: Wann werden Fahrkosten genehmigt